Scheidungsimmobilie – Das sind die Optionen

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

 

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. Dann müssen die HIER Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Verkauf der Immobilie



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

Scheidungsimmobilie – Optionen im Überblick

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner mehr lesen... ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Neubauten durchlebt eine Krise und wird in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt steigern. In derselben Zeit ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum man jetzt zuschlagen sollte.

Laut Experten hat sich die Situation auf dem Immobilienmarkt in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es erhebliche Herausforderungen. Laut einem Artikel im Spiegel wären im Jahr 2023 allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut Statistischem Bundesamt nur 22.300 Neubauwohnungen genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit konstant sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen zeigen auf, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so problematisch wie seit den Zeiten des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Bedürfnis trifft auf enorme Baukosten, deutliche Zinssprünge und viele Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine Krise bringt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im vergangenen Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum der Zeitpunkt jetzt günstig ist



Dies könnte die Preise schnell wieder erhöhen. Erste Hinweise dieser Tendenz sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im vergangenen Monat stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit 1,25 % den größten Preisanstieg verzeichneten. Diese Richtung könnte sich verfestigen.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich Kaufinteressierten jetzt bessere Verhandlungschancen. Das vorteilhafte Fenster könnte sich bald schließen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Immobilienpreise viele Interessenten wieder zu Käufen bewegen.

Auch angesichts des anhaltenden Anstiegs der Mieten erscheint der Immobilienerwerb besonders interessant. In dieser Phase, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Potentielle Käufer sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein lokaler Makler mit Erfahrung kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein neutraler Finanzexperte eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Sie erarbeitet.

Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren bekomme mehr Informationen Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

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So wichtig ist der Energieausweis



Der Energiewert eines Hauses ist ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung. Er gibt dem Interessenten einen ersten Eindruck davon, mit welchen Energiekosten er rechnen muss. Seit Jahren ist die Vorlage des Energiewertes bei der Besichtigung von Immobilien verpflichtend. Bei fehlendem Energiewert kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 € verhängt werden.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Energieverbrauch einer Immobilie auf einen Blick erkennbar macht. Er informiert über den Energiestand des Hauses oder der Wohnung und ist in Form eines Balkens mit Energieeffizienzklassen dargestellt. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch). Darüber hinaus lassen sich allgemeine Gebäudeangaben wie Baujahr der Immobilie, Heizungsart etc. entnehmen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis erfordert eine Berechnung, während für den Verbrauchsausweis die aktuellen Verbrauchswerte herangezogen werden. Für die Erstellung des Bedarfsausweises ist ein höherer Aufwand erforderlich, was zu höheren Kosten führt. Er kommt zum Beispiel bei Neubauten zum Einsatz, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen.

So erstellt ein Profi einen Bedarfsausweis:

Um den Bedarfsausweis zu erstellen, nimmt ein Profi komplexe Berechnungen vor. Ein Bedarfsausweis muss zahlreichen Faktoren Rechnung tragen, darunter die Außenwanddämmung, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik. Auch die Bauform und die Lage sind von Bedeutung. So verbraucht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus weniger Energie als eine freistehende Immobilie auf dem Land. Die ermittelten Werte stellen lediglich Richtwerte dar. Letztlich entscheidet der persönliche Energiebedarf über den Energieverbrauch des Hauses.

Wer erstellt für mich den Energiepass?

Unterschiedlichste Experten dürfen den Energieausweis anfertigen. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation etc.

Wichtig ist, dass Sie einen unabhängigen Berater zur Hand haben. Um sicherzustellen, dass Ihr Energiepass hohe Standards erfüllt, können Sie sich an einen Makler wenden. Er stellt den erforderlichen Kontakt her oder besorgt den Energieausweis für Sie. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Makler den kompletten Verkaufsprozess übernehmen kann. Dadurch sparen Sie Zeit, Mühe und Geld. Setzen Sie beim Hausverkauf auf einen Makler!


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